Schulärztin

Dr.in Ingrid Fuszek
Ärztin f. Allgemeinmedizin

Anwesenheitszeiten:

Di:  08:00 – 14:00
Do: 08:00 – 14:00

Alle Sportbefreiungen, die über 7 Tage oder länger dauern, bedürfen der Vorlage eines ärztlichen Attestes an die Schulärztin!
Keine rückwirkenden Befreiungen – Übermittlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt!

Schulärztliche Untersuchung:
Jeder Schüler/jede Schülerin wird 1x im Schuljahr untersucht und über dabei festgestellte Auffälligkeiten informiert.
Schulunterrichtsgesetz § 66

Erste Hilfe/ Behandlungen:
Ein Besuch bei der Schulärztin ersetzt nicht den Besuch beim Hausarzt/Kinderarzt/im Krankenhaus.
Dies gilt im Erkrankungs- oder Verletzungsfall, auch wenn in der Schule Erste Hilfe geleistet wurde.

Impfungen:
In der Schule werden zurzeit keine Impfungen angeboten.
Impfungen des Gratiskinderimpfprogrammes werden in den Impfstellen der MA15/ Bezirksgesundheitsämter und bei den am Kinderimpfkonzept teilnehmenden ÄrztInnen durchgeführt.

Chronische Erkrankungen/bedrohliche Allergien:
Bitte kontaktieren Sie die Schulärztin! Nur so kann für eine bestmögliche Betreuung in der Schule gesorgt werden.

Alle Bestimmungen zum Thema Anwesenheitspflicht/ „Turnbefreiung“ finden Sie hier:
Schulunterrichtsgesetz § 11
Schulunterrichtsgesetz § 45

Dokumente: